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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

Für alle Angebote und Leistungen der des Werbebüros vida marketing gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von vida marketing ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

 

2. Angebote und Preise

 

2.1 Die Angebote von vida marketing sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch vida marketing zustande. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. vida marketing behält sich das Recht vor, Preise und Konditionen jederzeit zu ändern.

 

2.2 Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tage der Lieferung und/oder Leistung gültige Preis zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2.3 Bei offenkundig fehlerhafter Preisfestsetzung oder bei offenkundigen Rechenfehlern ist vida marketing zu entsprechenden Nachforderungen berechtigt.

 

 

3. Zahlungsbedingungen

 

3.1 Die Rechnungen von vida marketing sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

 

3.2 Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten.

 

3.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn dich die Voraussetzung für die Leistungserstellung ändert, werden vida marketing alle dadurch anfallenden Kosten durch den Kunden ersetzt und vida marketing von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

 

 

4. Urheber- und Nutzungsrecht

 

4.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte  Dauer un im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von vida markteing im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten dür die vereinbarte Nutzung im geographischen Gebite der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Verinbarung im Rahmen des Auftrages oder iener gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei vida marketing.

 

4.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberecht geschützt, so auch bei Präsentationen und Vorschlägen bei noch nicht vollständiger Auftragserfüllung etc.

 

4.3 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichgtig und bedürfen der Einwilligung von vida marketing.

 

4.4 Die Arbeiten von vida marketing dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

 

4.5 Über den Umfang der Nutzung steht vida markteing ein Auskunftsanspruch zu.

 

 

5. Geheimhaltungsplicht des Werbebüros

 

vida marketing ist verpflichtet, alle Kenntnisse die es aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl auch von vida marketing herangezogene Dritte ebenfalls in geleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten

 

 

6. Pflichten des Kunden

 

Der Kunde stellt vida marketing alle für die Durchführung und Erstellung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeldlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von vida marketing sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt und werden nach der Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.

 

 

7. Vertragsbindung/ -kündigung

 

Der Vertrag zwischen einem Kunden und vida marketing kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande und/oder der schriftlichen Druckfreigabe für Printprodukte. Wird ein Vertrag ohne einer Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt die Vollendung des Auftrags durch vida marketing als Vertragsende. Wird ein Vertrag mit einer bestimmten Vertragslaufzeit vereinbart, so endet der Vertrag mit dieser.

 

 

8. Lieferung

 

8.1 Von vida marketing genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers (auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist).

 

8.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von uns nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung unserer Lieferanten oder Unterlieferanten.

 

8.3 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

 

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Waren oder Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von vida marketing, sowie auch das Urheber- & Vervielfältigungsrecht nicht ohne einer ausdrücklichen Rechtsabtretung schriftlicher Form an den Kunden geistiges Eigentum von vida marketing bleiben (s. auch Punkt 4 der AGB  “Urheber- und Nutzungsrecht”).

 

 

10. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

 

Alle Arbeitsunterlagen, elektonische Daten und Aufzeichungen, die im Rahmen des Auftrags und der Auftragsbearbeitung auf Seiten von vida marketing erarbeitet und angefertigt werden, verbleiben bei vida marketing. Die Herausgabe dieser Daten und Unterlagen kann vom Kunden nicht gefordert werden. Mit der Bezahlung des Honnorars der Auftragsrechnung schuldet vida marketing die vereinbarte Leistung, jedoch nicht die Skizzen, Entwürfe, Produktionsdaten etc. die zu diesem Ergebnis geführt haben.

 

 

11. Gewährleistung (Mängelhaftung)

 

Der Kunde ist gehalten, die Ware bei Entgegennahme auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und vida marketing unverzüglich über diese zu informieren.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, müssen offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch den Kunden angezeigt werden. Bei nicht rechtzeitig angezeigten Mängeln gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, wodurch die entsprechenden Gewährleistungsrechte erlöschen.

Die Gewährleistung von vida marketing gilt für zwei (2) Jahre ab der Ablieferung der Ware (ausgenommen sind folgende Printprodukte: Visitenkarten, Flyer, Folder, Broschüren, Plakate, Poster, Plots, Briefpapiere, Postkarten, Aufkleber, u.a. Produkte für den einmaligen Gebrauch). Ist der Kunde Unternehmer, gilt eine Gewährleistung von einem (1) Jahr. Sollten innerhalb dieser Frist an der gelieferten Ware Mängel auftreten, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (garantie légale) unterliegen, ist das Unternehmen berechtigt, nach Wahl des Kunden auszutauschen oder nachzubessern. Sollte die Nachbesserung endgültig fehlschlagen oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, kann der Kunde die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

 

 

12. Haftungsausschluss

 

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen. vida marketing haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet vida marketing nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung von vida marketing ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Ansprüche privater Kunden aus dem Produkthaftungsrecht.

Bei der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht für Sachschäden der Höhe nach auf jene Schäden beschränkt, mit deren möglichen Eintritt das Unternehmen bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste.

 

 

13. Schlussbestimmung

 

13.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

13.2 Eine Aufrechung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenasprüchen zulässig.

 

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dillenburg/Hessen

 

13.4 Sollte eine Betimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Betimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Betimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hättten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

vida marketing, Stand vom 25. November 2009

 

 

 

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